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Willkommen auf der Website von Rechtsanwalt Heinrich GötzingerRechtsanwalt Heinrich Götzinger - Beratung im Arbeitnehmererfindungsrecht

Ich betreibe eine Einzelkanzlei und biete rechtliche Unterstützung im Arbeitnehmererfindungsrecht an. Das Arbeitnehmererfindungsrecht gehört zu dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieses Gebiet umfasst das Patentrecht, das Markenrecht und das Recht des unlauteren Wettbewerbs.

Meine Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes habe ich während meiner mehr als 20 Jahre dauernden praktischen Tätigkeit in einer Industriepatentabteilung erworben. Die Kenntnisse habe ich theoretisch durch den Besuch zahlreicher Fortbildungen vertieft.

Womit befasst sich das Arbeitnehmererfindungsrecht?

Benutzt ein Arbeitgeber die Erfindung eines Arbeitnehmers, so muss er zusätzlich zum Gehalt eine Erfindervergütung bezahlen. Die Vorstellungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Höhe der Vergütung sind oft sehr unterschiedlich. Das Arbeitnehmererfindungsrecht muss von Anfang an richtig angewendet werden. Andernfalls kann es zu Rechts- und Vermögensverlusten kommen, die sich erst viele Jahre später zeigen und nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Hier kann ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.